Grundsätze

Daran halten wir uns im Religionsunterricht der reformierten Kirchgemeinde Einsiedeln
GROSS_DAUMEN_HOCH_OK (Foto: 123RF)
1. Vertrauen, Achtung und gegenseitiger Respekt bestimmen das Verhältnis der Kinder und Jugendlichen untereinander im Unterricht.

2. Hilfsbereitschaft statt Konkurrenzverhalten und Imponiergehabe prägen die Beziehungen.

3. Eigenständigkeit und Individualität aller werden durch die Lehrperson berücksichtigt und gefördert, soweit sie das Ziel des Unterrichtes unterstützen und nicht behindern.

4. Gegenseitiger Respekt und Wertschätzung bilden die Grundlage für das Verhältnis zwischen der Lehrperson und den Kindern und Jugendlichen.

5. Das Beispiel ist mehr wert als tausend Worte: Mit dem eigenen Vorbild bezüglich Pünktlichkeit, Fleiss, Sorgfalt bei der Arbeit und Achtsamkeit wirkt die Lehrperson erzieherisch auf die Schüler:innen.

6. Fördern heisst auch fordern: Die Lehrperson stellt daher an alle auch Forderungen und versucht diese durchzusetzen, in schwerwiegenden Situationen auch durch die Wegweisung aus dem Unterricht und dem Entzug der Punkte.

7. Die Lehrperson verpflichtet sich bei der Anordnung von disziplinarischen Massnahmen so gerecht wie möglich zu sein. Die Kinder und Jugendlichen sind bereit, solche Anordnungen der Lehrperson zu akzeptieren und zu befolgen.

8. Die Schüler:innen betrachten die Anmeldung zu einem Modul oder Projekt als eine persönliche Verpflichtung, die sie nicht zu Gunsten von Freizeitaktivitäten aufgeben.

9. Bei begründeten, kurzfristigen Absenzen sind die Eltern angehalten, mit der zuständigen Lehrperson Kontakt aufzunehmen.

10. Nur vollständig besuchte Unterrichtsstunden geben einen Punkt. (siehe auch Infos zum Modul- und Projektunterricht)