Publiziert von: Barbara Hubele
Bereitgestellt: 03.10.2025
Kommissionen
Kommissionen gibt es in zweierlei Funktion: Intern und öffentlich
Interne Kommissionen
sind eine Untergruppe des Kirchgemeinderates und der Behörde "Kirchgemeinde", mind. 3 Behördenmitglieder befassen sich mit fachspezifischen Aufgaben und berichten dem Kirchgemeinderat, so z. B.
- Finanzkommission (FK)
- Personalkommission (PK)
- Religionsunterrichtskommission (RUK)
- Kommission für Vermietung und Veranstaltungen (KVAV)
- Kommission für Medien- und Öffentlichkeitarbeit (MÖK)
- Gottesdienstkommission
Öffentliche Kommissionen
nehmen eine Zwischenfunktion zwischen der Behörde und der Kirchgemeindeversammlung ein. Sie werden gebildet und öffentlich ausgeschrieben, wenn ein grösseres, aber zeitlich begrenztes Projekt auf dem Willen der ganzen Gemeinde abgestützt werden soll, so z. B.
- Baukommission
- Pfarrwahlkommission
